Öffentliche Verkehrmittel, Einkauf und Genuss
Bis 15. Juni 2022 besteht weiterhin die Verpflichtung, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr eine FFP-Maske zu tragen. Dies gilt auch für öffentlich zugängliche Aufführungen in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungs- und Livemusiklokalen, sowie für Sportveranstaltungen und Wettkämpfen, die in geschlossenen Räumen stattfinden.
Seilbahnen und öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn sind unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen (Mundschutz FFP2) normal nutzbar.
Unsere Restaurants, Bars sowie die Almhütten sind normal geöffnet. Die Aufhebung der Green-Pass-Pflicht wurde am 1. Mai 2022 auch auf die Innenräume ausgeweitet, das bedeutet, dass die Gäste für die Konsumationen in den Innenräumen keinen Green Pass mehr benötigen.